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   FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21   

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FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21 (https://dejure.org/2023,11026)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.02.2023 - 4 K 848/21 (https://dejure.org/2023,11026)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - 4 K 848/21 (https://dejure.org/2023,11026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 32 Abs 1 Nr 2 EStG 2009, § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 64 Abs 1 EStG 2009, § 65 EStG 2009
    Kindergeldanspruch von Pflegeeltern bei Haushaltsaufnahme im laufenden Monat

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kindergeld und Kinderbonus für ein in den Haushalt des Steuerprlichtigen aufgenommenes Pflegekind

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt der kindergeldrechtlichen Berücksichtigung eines Pflegekinds

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeldanspruch von Pflegeeltern - Haushaltsaufnahme im laufenden Monat und Ausschluss von Doppelzahlungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.10.2017 - III R 25/15

    Kindergeld: Streitgegenstand einer (Untätigkeits-)Klage gegen einen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21
    Die sozialrechtliche Tatbestandswirkung der Einordnung der Unterbringung ist steuerrechtlich grundsätzlich zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 2009 III R 92/06, BFHE 224, 542, BStBl II 2010, 345; vom 19. Oktober 2017 III R 25/15, BFH/NV 2018, 546).

    Denn die Pflegesätze, die hierfür nach Maßgabe der getroffenen Entgeltvereinbarung geleistet werden, unterscheiden sich wegen der enthaltenen Erstattung von Personal- und Sachkosten der Pflegeeinrichtung von den Pauschalbeträgen für eine Vollzeitpflege nach § 33 Satz 1 i.V.m. § 39 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VIII. Die Pflegesätze sind zudem nicht kosten-, sondern leistungsbezogen bemessen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2017 III R 25/15, a.a.O.).

    Nur wenn den Pflegeeltern ein erheblich über den Pflegesätzen des zuständigen Jugendamtes liegendes Pflegegeld gezahlt wird, kann angenommen werden, dass sie nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen für die Unterbringung und Betreuung entlohnt werden (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2017 III R 25/15, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 76/99

    Kindergeld: Wechsel der Haushaltszugehörigkeit im laufenden Monat

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21
    Ist danach weder eine Doppelzahlung noch eine Aufteilung des Kindergeldes mit dem Gesetz vereinbar, dann kann ein Haushaltswechsel des Kindes während des laufenden Monats bei dem neuen Berechtigten erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933-934).

    Da aufgrund der vorstehenden Überlegungen die Kindergeldzahlung an den zu Beginn des Monats Berechtigten unabänderbar ist, kann eine Doppelzahlung nur dadurch vermieden werden, dass bei dem Haushaltswechsel eines Kindes während eines laufenden Monats dieser Wechsel erst mit Wirkung ab dem Folgemonat zugunsten des neuen Berechtigten berücksichtigt wird (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, a.a.O.).

  • BFH, 02.04.2009 - III R 92/06

    Kindergeldanspruch für Pflegekinder - Aufnahme eines Kindes in den Haushalt zu

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21
    Die sozialrechtliche Tatbestandswirkung der Einordnung der Unterbringung ist steuerrechtlich grundsätzlich zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 2009 III R 92/06, BFHE 224, 542, BStBl II 2010, 345; vom 19. Oktober 2017 III R 25/15, BFH/NV 2018, 546).

    Zwar sollen Pflegegelder nach § 33 i.V.m. § 39 Abs. 4 SGB VIII auch einen Anreiz zur Aufnahme fremder Kinder schaffen; sie sind aber nach ihrem Zweck und ihrer Bemessungsgrundlage regelmäßig kein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen berechnetes Entgelt für Unterbringung und Betreuung, sondern lediglich Kostenersatz (vgl. BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, unter 2.b; vom 30. Juni 2005 III R 80/03, BFH/NV 2006, 262, unter II.3., und in BFHE 224, 542, BStBl II 2010, 345, unter II.2.).

  • BFH, 20.01.1995 - III R 14/94

    Kinderlastenausgleich

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21
    Denn die Personensorge kann auch darin bestehen, das Kind einer dritten Person als Pflegekind zu überlassen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BFHE 177, 359, BStBl II 1995, 582).

    So ist das Bestehen eines auf längere Dauer berechneten familienähnliches Bandes zwischen Pflegeeltern und Pflegekind kaum denkbar, wenn die leiblichen Eltern von vornherein nur verhältnismäßig kurzfristig (vorübergehend) an der Wahrung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses gegenüber dem Kind verhindert sind (BFH-Urteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, a.a.O.).

  • BFH, 07.09.1995 - III R 95/93

    Pflegeeltern

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21
    Auch ohne die Absicht einer Adoption kann eine ausreichend enge Eltern-Kind-Beziehung gegeben sein, wenn die Pflegeeltern das Kind wie ein eigenes betreuen, sämtliche wesentlichen Entscheidungen für das Kind treffen und für das Kind zu den maßgebenden Ansprechpartnern und damit zu Ersatzeltern geworden sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. September 1995 III R 95/93, BFHE 179, 54 BStBl II 1996, 63).

    Es genügt, wenn nur unter gewissen Voraussetzungen mit einer vorzeitigen Beendigung des Zustandes zu rechnen ist oder die Pflegekindschaft mit einer - möglicherweise auch absehbaren - Veränderung der Lebenslage endet (vgl. BFH-Urteil vom 7. September 1995 III R 95/93, a.a.O.).

  • BFH, 19.04.2012 - III R 42/10

    Rückwirkende Änderung einer Berechtigtenbestimmung - Grundsätzlich keine

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21
    Der durch eine einvernehmlich geänderte Berechtigtenbestimmung herbeigeführte Wechsel in der Anspruchsberechtigung wird erst mit Wirkung ab dem Folgemonat zugunsten des neuen Berechtigten berücksichtigt (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 19. April 2012 III R 42/10, BFHE 238, 24, BStBl II 2013, 21).
  • BFH, 22.09.2022 - III R 21/21

    Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21
    Die Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist nach dem Beschluss des BFH vom 22. September 2022, III R 21/21, BFH/NV 2023, 86, verfassungsrechtlich unbedenklich.
  • BFH, 09.02.2012 - III R 15/09

    Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21
    c) Ein familienähnliches Band liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 09.02.2012 III R 15/09, BFHE 236, 399, BStBl II 2012, vom 21.04.2005 III R 53/02, BFH/NV 2005, 1547, Rz 14; vom 05.10.2004 VIII R 69/02, BFH/NV 2005, 524, Rz 14) vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird.
  • BFH, 17.03.2020 - III R 9/19

    Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses i.S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21
    Der Klammerzusatz ist eine Legaldefinition, d.h. die hierin enthaltenen Umstände sind echte Tatbestandsvoraussetzungen und nicht nur erläuternde Nebenbestimmungen (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 17. März 2020 III R 9/19, BFH/NV 2021, 4, m.w.N.).
  • BFH, 21.04.2005 - III R 53/02

    Pflegekindschaftsverhältnis - Volljährige

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21
    c) Ein familienähnliches Band liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 09.02.2012 III R 15/09, BFHE 236, 399, BStBl II 2012, vom 21.04.2005 III R 53/02, BFH/NV 2005, 1547, Rz 14; vom 05.10.2004 VIII R 69/02, BFH/NV 2005, 524, Rz 14) vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird.
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 69/02

    Pflegekindschaftsverhältnis bei Aufnahme eines Volljährigen

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98

    Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • BFH, 30.06.2005 - III R 80/03

    Kindergeld für ein behindertes, zeitweise im Heim untergebrachtes Kind

  • BFH, 18.01.2024 - III R 5/23

    Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.02.2023 - 4 K 848/21 aufgehoben, soweit es das Kindergeld für den Monat Dezember 2020 und den Kinderbonus für das Jahr 2020 betrifft.

    Die Familienkasse beantragt sinngemäß, das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.02.2023 - 4 K 848/21 aufzuheben, soweit dem Kläger das Kindergeld für den Monat Dezember 2020 und der Kinderbonus für das Jahr 2020 zugesprochen wurde, und die Klage auch insoweit abzuweisen.

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